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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gebühren
Die Lehrgangsgebühren, Kosten für Lehrmaterial und Prüfungsgebühren sind
unabhängig von den Leistungen Dritter vom Vertragspartner bis zum Beginn der
Maßnahme zu zahlen. Sollte bei vereinbarten Ratenzahlungen der Zahlungstermin
nicht eingehalten werden, so wird die gesamte Kursgebühr sofort fällig. Für jede
Mahnung wird eine Bearbeitungsgebühr von € 10,00 erhoben. Besteht
Zahlungsverzug, ist für den offenen Betrag ein Ver-zugszins von 7 % zu bezahlen.
Werden die Gebühren durch einen Dritten (z.B. Agentur für Arbeit) übernommen,
erklärt der/die Teilnehmer/in sich mit Unterschrift damit einverstanden, dass
die Kursgebühren und sonstigen Kosten zwischen Kostenträger und Bildungsträger
direkt abgerechnet werden.
Pflichten Teilnehmer/in
Der Kursteilnehmer ist verpflichtet, regelmäßig und pünktlich am Unterricht
teilzunehmen. Bei einer Fehlzeit von bis zu 2 Tagen, reicht eine schriftliche
Entschuldigung unter Angabe des Grundes für das Fehlen. Bei einer Fehlzeit von
mehr als 2 Tagen besteht die Verpflichtung, spätestens am 3. Tag ein ärztliches
Attest vorzulegen. Bei unentschuldigtem Fehlen, ist der Bildungsträger nach
einer einmaligen Abmahnung zur sofortigen Kündigung berechtigt. Die
Zahlungsverpflichtung des/der Teilnehmers/in bleibt davon unberührt. Beim
Verlassen der Unterrichtsräume während der Unterrichtszeiten erlischt der
Unfallversicherungsschutz für den/die Teilnehmer/in.
Pflichten Bildungsträger
Der Bildungsträger ist verspflichtet, während der Ausbildungsdauer einen
Unterrichtsplatz, die entsprechenden Lehrkräfte und bei Bedarf die EDV zur
Verfügung zu stellen. Die technische, räumliche und personelle Einsatzplanung
obliegt dem Bildungsträger. Der Bildungsträger ist generell berechtigt, einen
Lehrgang bei zu geringer Teilnehmerzahl oder auch wegen anderer, nicht von ihm
zu vertretenden Gründen, kurzfristig abzusagen. Bereits bezahlte Kursgebühren
werden zurückerstattet. Darüber hinausgehende Ansprüche, wie z. B. Schadenersatz
für bereits gekaufte Fahrkarten, sind generell ausgeschlossen. Der
Bildungsträger übernimmt keinerlei Haftung bei Verlust oder Beschädigung von
mitgebrachten Gegenständen der Kursteilnehmer. Bei Unfällen haftet der
Bil-dungsträger im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
Kündigung/Rücktritt
Der Vertrag gilt grundsätzlich über die
gesamte Dauer des Lehrgangs. Ein gesetzliches Kündigungsrecht aus wichtigem
Grund besteht für beide Vertragspartner. Ein wichtiger Grund für den
Bildungsträger liegt z.B. dann vor, wenn der/die Teilnehmer/in sich seit
mindestens zwei Monaten in Zahlungsverzug befindet oder trotz Abmahnung gegen
die Hausordnung verstößt. Kündigt der/die Teilnehmer/in aufgrund einer
Erkrankung, verpflichtet sie/er sich, auf Verlangen des Bildungsträgers, einer
amtsärztlichen Untersuchung zu unterziehen. Die Kosten hierfür trägt der/die
Teilnehmer/in.
Der Lehrgangsteilnehmer hat das Recht,
binnen 14 Tagen nach Vertragsabschluss von der Teilnahme am Lehrgang
zurückzutreten. Liegen zwischen Vertragsabschluss und Lehrgangsbeginn weniger
als 14 Tage, so endet das Rücktrittsrecht in jedem Falle bei Lehrgangsbeginn.
Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Das Rücktrittsrecht erlischt, sobald
der/die Teilnehmer/in am Unterricht teilgenommen hat. Sodann ist mit einer Frist
von 6 Wochen erstmals zum Ende der ersten 6 Monate, dann jeweils zum Ende der
nächsten 3 Monate der Vertrag ohne Angabe von Gründen kündbar. Die bis dahin
angefallenen Unterrichtsstunden sind anteilsmäßig zu begleichen. SGB III:
Teilnehmer/innen die eine Förderung durch einen Kostenträger (Agentur für
Arbeit) erhalten, wird bei Wegfall einer Förderung nach SGB III, ein
Sonder-Rücktrittsrecht eingeräumt. Kosten hierfür entstehen keine.
Teilnehmerdaten
Der/die Teilnehmer/in erklärt sich damit einverstanden, dass der
Bildungsträger alle teilnehmerbezogenen Daten speichert und auf Anforderung
eines Kostenträgers (z.B. Agentur für Arbeit) an diesen weiterleitet. Und zur
internen Verwendung z.B. für die Erstellung von Zeugnissen, Zertifikaten und
zum Informationsaustausch zwischen Teilnehmer/in und Bildungsträger.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
Ist der Sitz des Unternehmens.
Gültigkeit
Sollte ein Teil des Vertrages nicht gültig
sein, trifft dies nicht den Gesamtvertrag. Abweichend ausgehandelte Abmachungen
sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind. Dies gilt für
abweichende und für zusätzliche Vereinbarungen.
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SCHULUNGSANGEBOT |
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