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Lehrgangsbereich    
Kurstermin ab     z.B. 01.01.2009
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gebühren

Die Lehrgangsgebühren, Kosten für Lehrmaterial und Prüfungsgebühren sind unabhängig von den Leistungen Dritter vom Vertragspartner bis zum Beginn der Maßnahme zu zahlen. Sollte bei vereinbarten Ratenzahlungen der Zahlungstermin nicht eingehalten werden, so wird die gesamte Kursgebühr sofort fällig. Für jede Mahnung wird eine Bearbeitungsgebühr von € 10,00 erhoben. Besteht Zahlungsverzug, ist für den offenen Betrag ein Ver-zugszins von 7 % zu bezahlen. Werden die Gebühren durch einen Dritten (z.B. Agentur für Arbeit) übernommen, erklärt der/die Teilnehmer/in sich mit Unterschrift damit einverstanden, dass die Kursgebühren und sonstigen Kosten zwischen Kostenträger und Bildungsträger direkt abgerechnet werden.

Pflichten Teilnehmer/in

Der Kursteilnehmer ist verpflichtet, regelmäßig und pünktlich am Unterricht teilzunehmen. Bei einer Fehlzeit von bis zu 2 Tagen, reicht eine schriftliche Entschuldigung unter Angabe des Grundes für das Fehlen. Bei einer Fehlzeit von mehr als 2 Tagen besteht die Verpflichtung, spätestens am 3. Tag ein ärztliches Attest vorzulegen. Bei unentschuldigtem Fehlen, ist der Bildungsträger nach einer einmaligen Abmahnung zur sofortigen Kündigung berechtigt. Die Zahlungsverpflichtung des/der Teilnehmers/in bleibt davon unberührt. Beim Verlassen der Unterrichtsräume während der Unterrichtszeiten erlischt der Unfallversicherungsschutz für den/die Teilnehmer/in.

Pflichten Bildungsträger

Der Bildungsträger ist verspflichtet, während der Ausbildungsdauer einen Unterrichtsplatz, die entsprechenden Lehrkräfte und bei Bedarf die EDV zur Verfügung zu stellen. Die technische, räumliche und personelle Einsatzplanung obliegt dem Bildungsträger. Der Bildungsträger ist generell berechtigt, einen Lehrgang bei zu geringer Teilnehmerzahl oder auch wegen anderer, nicht von ihm zu vertretenden Gründen, kurzfristig abzusagen. Bereits bezahlte Kursgebühren werden zurückerstattet. Darüber hinausgehende Ansprüche, wie z. B. Schadenersatz für bereits gekaufte Fahrkarten, sind generell ausgeschlossen. Der Bildungsträger übernimmt keinerlei Haftung bei Verlust oder Beschädigung von mitgebrachten Gegenständen der Kursteilnehmer. Bei Unfällen haftet der Bil-dungsträger im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

Kündigung/Rücktritt

Der Vertrag gilt grundsätzlich über die gesamte Dauer des Lehrgangs. Ein gesetzliches Kündigungsrecht aus wichtigem Grund besteht für beide Vertragspartner. Ein wichtiger Grund für den Bildungsträger liegt z.B. dann vor, wenn der/die Teilnehmer/in sich seit mindestens zwei Monaten in Zahlungsverzug befindet oder trotz Abmahnung gegen die Hausordnung verstößt. Kündigt der/die Teilnehmer/in aufgrund einer Erkrankung, verpflichtet sie/er sich, auf Verlangen des Bildungsträgers, einer amtsärztlichen Untersuchung zu unterziehen. Die Kosten hierfür trägt der/die Teilnehmer/in.

Der Lehrgangsteilnehmer hat das Recht, binnen 14 Tagen nach Vertragsabschluss von der Teilnahme am Lehrgang zurückzutreten. Liegen zwischen Vertragsabschluss und Lehrgangsbeginn weniger als 14 Tage, so endet das Rücktrittsrecht in jedem Falle bei Lehrgangsbeginn. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Das Rücktrittsrecht erlischt, sobald der/die Teilnehmer/in am Unterricht teilgenommen hat. Sodann ist mit einer Frist von 6 Wochen erstmals zum Ende der ersten 6 Monate, dann jeweils zum Ende der nächsten 3 Monate der Vertrag ohne Angabe von Gründen kündbar. Die bis dahin angefallenen Unterrichtsstunden sind anteilsmäßig zu begleichen. SGB III: Teilnehmer/innen die eine Förderung durch einen Kostenträger (Agentur für Arbeit) erhalten, wird bei Wegfall einer Förderung nach SGB III, ein Sonder-Rücktrittsrecht eingeräumt. Kosten hierfür entstehen keine.

Teilnehmerdaten

Der/die Teilnehmer/in erklärt sich damit einverstanden, dass der Bildungsträger alle teilnehmerbezogenen Daten speichert und auf Anforderung eines Kostenträgers (z.B. Agentur für Arbeit) an diesen weiterleitet. Und zur internen Verwendung z.B. für die Erstellung von Zeugnissen, Zertifikaten und zum Informationsaustausch zwischen Teilnehmer/in und Bildungsträger.

Erfüllungsort und Gerichtsstand

Ist der Sitz des Unternehmens.

Gültigkeit

Sollte ein Teil des Vertrages nicht gültig sein, trifft dies nicht den Gesamtvertrag. Abweichend ausgehandelte Abmachungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind. Dies gilt für abweichende und für zusätzliche Vereinbarungen.

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 Heute:    Aktualisiert: 30.07.2010             ©opyright Software & Design by HELLMEDIA GmbH