Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bildungszentrums IFL,
München
1.
Geltungsbereich
Die
Geschäftsbedingungen gelten für alle Standardseminar und öffentlich geförderte
Weiterbildungsmaßnahmen des IFL, sofern keine andere rechtliche Regelung der
Bundesagentur für Arbeit oder sonst einer öffentlichen Stelle dem
entgegenstehen.
2. Anmeldung und
Vertragsabschluss
Mit
der Anmeldung zu einem IFL Seminar erkennt der/die Teilnehmer/in die Vertrags-
und Teilnahmebedingungen an. Eine Anmeldung kann schriftlich, per Fax oder
Online über das auf unserer Homepage zur Verfügung gestellte Anmeldeformular
erfolgen. Der Vertrag kommt mit Zugang der schriftlichen Anmeldebestätigung des
IFL zustande.
3. Absage eines
Seminars
Das
IFL ist generell dazu berechtigt - aus Gründen, die IFL nicht zu vertreten hat -
Seminare auch kurzfristig abzusagen, z. B. bei einer zu geringer Teilnehmerzahl
oder kurzfristigen Ausfall des Dozenten. Bereits bezahlte Seminargebühren werden
zurückerstattet. Weitere Schadensersatz-ansprüche, wie z. B. für bereits
gekaufte Fahrkarten, sind grundsätzlich ausgeschlossen.
4.
Zahlungsbedingungen
Es
gelten die in der/dem Anmeldung/Vertrag vereinbarten Preise. Alle
Preisangaben sind Endpreise - gem. § 4 Nr. 21a UStG. Die
Seminargebühr,
Kosten für Lehrmaterial und Prüfungsgebühren sind unabhängig von den Leistungen
Dritter mit Rechnungsstellung fällig und müssen bis zum Beginn des Seminars
(spätestens 1. Seminartag), unter Angabe der Vertrags- bzw. Rechnungsnummer, auf
unserem Konto eingegangen sein. IFL ist berechtigt hierfür einen
Zahlungsnachweis zu verlangen. Kann dieser von dem/der Teilnehmer/in nicht
erbracht werden, ist IFL berechtigt die betroffene Person von der Teilnahme am
Seminar auszuschließen. Bei einer schriftlich vereinbarten Ratenzahlung (hierfür
ist bei Seminaranmeldung eine Ratenzahlungsvereinbarung zu schließen) muss die
1. Rate incl. der Ratengebühr vor Seminarbeginn bei uns eingegangen sein,
desweiteren gelten die vorher genannten Bedingungen.
Zahlungsverzug
tritt mit Beginn des Seminars ein. IFL ist dann berechtigt Verzugszinsen und
weiteren Schadensersatz geltend zu machen.
5.
Bildungsgutschein
Werden
Seminargebühren mit Bildungsgutschein (gem. Förderung nach SGB II oder SGB III
z.B. durch die ARGE oder Agentur für Arbeit) gefördert, erklärt der/die
Teilnehmer/in sich mit Unterschrift damit einverstanden, dass die
Seminargebühren und sonstigen Seminarkosten zwischen Kostenträger und dem IFL
direkt abgerechnet werden.
Bei
Vertragsschluss ist der/die Teilnehmer/in verpflichtet einen gültigen
Bildungsgutschein vorzulegen, jedoch spätestens zum Seminarbeginn. Sollte dies
nicht der Fall sein, trägt er/sie die Kosten für die Maßnahme
selbst.
6.
Regeln und Pflichten von Teilnehmern/innen
Die
Hausordnung und EDV-Vereinbarung ist Vertragsbestandteil und wird am 1.
Seminartag ausgegeben und ist von allen Teilnehmern/innen
einzuhalten.
Bereitgestellte
Unterrichtsmaterialien, insbesondere Software und Seminarunterlagen sind
urheberrechtlich geschützt und dürfen nur im Rahmen der Ausbildung verwendet
werden. Eine Weitergabe an Dritte, Nachdruck und/oder Vervielfältigung, auch von
Teilen daraus, ist strikt untersagt. Der/die Teilnehmer/in haftet für alle
Schäden, die durch sein/ihr widerrechtliches Handeln entstehen. Zur Verfügung
stehende Internetanschlüsse dürfen ausschließlich im Zusammenhang mit ihrer
Ausbildung genutzt werden. Eine private Nutzung ist untersagt. Eine Installation
von Fremdsoftware auf Computern des IFL ist verboten. Für Schäden die dem IFL
durch einen rechtswidrigen Umgang entstehen, haftet ausschließlich der/die
Teilnehmer/in.
Für
Seminare die mit einem IHK-Abschluss enden, hat sich der/die Teilnehmer/in
rechtzeitig um die entsprechende Prüfungszulassung zu kümmern und alle
erforderlichen Unterlagen bei der für ihn zuständigen IHK einzureichen.
6.1. Zusätzliche Regeln und Pflichten für
geförderte Teilnehmer/innen
Das
oberste Ziel des IFL und aller Mitarbeiter ist der Erfolg der Teilnehmer/innen
und der optimale Einsatz der Steuergelder für ihre Ausbildung. Jeder
Kursteilnehmer ist verpflichtet, regelmäßig und pünktlich am Unterricht
teilzunehmen. Die vom IFL ausgehändigten Unterlagen wie z.B. Stundenpläne,
Stoffpläne und die Hausordnung stellen verbindliche Vorgaben dar und sind
einzuhalten.
Für
Fehlzeiten durch Krankheit hat sich der/die Teilnehmer/in spätestens am 1.
Krankheitstag bis 10:00 Uhr
telefonisch unter 089 593656 beim IFL zu entschuldigen. Desweiteren benötigen
wir ab dem 1. Tag eine Kopie der ärztlichen Krankschreibung, das Original ist
dem/r zuständigen Sachbearbeiter/in bei der Agentur für Arbeit oder ARGE
vorzulegen. Bei häufigen und/oder längeren Fehlzeiten ist das IFL verpflichtet,
diese Fehlzeiten an die Agentur für Arbeit oder ARGE zu melden.
Beim
unentschuldigten Verlassen der Unterrichtsräume während der Unterrichtszeiten
erlischt der Unfallversicherungsschutz für den/die
Teilnehmer/in.
7. Regeln und Pflichten des
IFL
Das
IFL stellt während der gesamten Ausbildungsdauer einen Unterrichtsplatz, die
entsprechenden Lehrkräfte und bei Bedarf die EDV zur Verfügung. Die technische,
räumliche und personelle Planung obliegt dem IFL.
Die
regelmäßige Seminarteilnahme wird allen Teilnehmern/innen am Ende des Seminars
durch ein Zertifikat oder Zeugnis bestätigt.
Das
IFL übernimmt keine Haftung bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von
Gegenständen aller Art. Bei Unfällen haftet IFL im Rahmen der gesetzlichen
Bestimmungen. IFL
haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden oder
Vertragsverletzungen.
Die
für die Dienstleistung notwendigen Teilnehmerdaten werden im Rahmen der
Rechtsvorschriften zum Datenschutz von IFL zweckgebunden verarbeitet.
8.
Kündigung/Rücktritt
Der
Vertrag gilt grundsätzlich über die gesamte Dauer des Lehrgangs. Der/die
Seminarteilnehmer/in hat das Recht, binnen 14 Tagen nach Vertragsabschluss von
der Teilnahme am Seminar zurückzutreten. Liegen zwischen Vertragsabschluss und
Seminarbeginn weniger als 14 Tage, so endet das Rücktrittsrecht in jedem Falle
bei Seminarbeginn. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Das Rücktrittsrecht
erlischt, sobald der/die Teilnehmer/in am Unterricht teilgenommen
hat. Sodann ist mit einer Frist von 6 Wochen erstmals zum Ende der
ersten 6 Monate, dann jeweils zum Ende der nächsten 3 Monate der Vertrag ohne
Angabe von Gründen kündbar. Die bis dahin jeweils angefallenen
Unterrichtsstunden sind anteilsmäßig zu
begleichen.
Ein
gesetzliches Kündigungsrecht aus wichtigem Grund besteht für beide
Vertragspartner. Ein wichtiger Grund ist z.B., wenn trotz Abmahnung
gegen die Hausordnung verstoßen wird. Kündigt der/die Teilnehmer/in aufgrund
einer Erkrankung, ist er/sie verpflichtet hierüber auch die fördernde Stelle (z.
B. Agentur für Arbeit) unverzüglich zu informieren.
Bei
Wegfall einer Förderung nach SGB II od. SGB III wird dem/der Teilnehmer/in ein
Sonder-Rücktrittsrecht eingeräumt. Kosten hierfür entstehen keine. Für
geförderte Teilnehmer/innen besteht ein Sonder-Rücktrittsrecht aufgrund von
Arbeitsaufnahme.
8.1.
Widerrufsrecht für Verbraucher
Soweit
sie sich als Verbraucher i.S.v. § 13 BGB als Privatperson anmelden und der
Vertrag unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln zustande
kommt, können sie innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen den
Vertrag in Textform (Brief, Fax, Email usw.) widerrufen. Die Frist beginnt
nach Erhalt dieser Belehrung in Textform. Zur Fristwahrung genügt die
rechtzeitige Absendung des Widerrufs an: IFL, Das Bildungszentrum,
Bahnhofplatz 2, 80335 München
9. Erfüllungsort und
Gerichtsstand
Erfüllungsort
für sämtliche Ansprüche aus dem Vertrag ist der Seminarort. Gerichtsstand für
sämtliche Streitigkeiten ist München, sofern der/die Teilnehmer/in Kaufmann im
Sinne des HGB oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist.
10.
Gültigkeit
Sollte
ein Teil dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit
der übrigen Bedingungen davon unberührt. Abweichende und zusätzliche
Vereinbarungen sind nur bei schriftlicher Bestätigung
gültig.
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