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Lehrgangsgebühren: inklusive
Lehrmaterial
PRÜFUNGSZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN:
Nach dem Berufsbildungsgesetz ist eine praktische Tätigkeit bei einer Bank
oder Sparkasse von mindestens der anderthalbfachen Dauer der kaufmännischen
Ausbildungszeit (4,5 Jahre) erforderlich. Bitte stellen Sie den Antrag auf
Zulassung zur Prüfung rechtzeitig bei Ihrer zuständigen Industrie- und
Handelskammer. Wir beraten Sie gern bei der Überprüfung der Einzelheiten.
Gerne reichen wir für Sie den Antrag auf Prüfungszulassung bei der IHK ein.
Hierfür benötigen wir einen aktuellen Lebenslauf sowie die Arbeitszeugnisse mit
nachgewiesener Berufspraxis.
Die IHK-Prüfungsgebühren betragen derzeit EUR 170,00.Hierfür erhalten Sie
eine separate Rechnung von der IHK.
Agentur für Arbeit - Förderung (SGB III)Bitte informieren Sie sich bei Ihrer
zuständigen Agentur für Arbeit. |