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Informationen zum Kurs / Lehrgang |
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| Lehrgangsbezeichnung: |
Spritzenschein für die ambulante und stationäre Pflege IFL |
| Lehrgangsbereich(e): |
Firmenseminare |
| Lehrgangsart: |
Vollzeitlehrgang - Tageskurs |
| Lehrgangsnummer: |
1913 |
| Lernziel: |
Subkutanes
Spritzen |
| Auszug aus dem Lehrplan: |
RECHTLICHE GRUNDLAGEN
GRUNDLAGEN
ARZNEIMITTELGESETZ
HYGIENEVORSCHRIFTEN
SUBKUTANE INJEKTIONEN und andere
INJEKTIONSARTEN
BLUTGERINNUNGSSTÖRUNGEN und
HEPARINSUBSTITUTION
DIABETES MELLITUS und
INSULINSUBSTITUTION
PRAKTISCHE ÜBUNGEN
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| Dauer: |
Tageskurs an Samstagen 09.00 bis 16.00 Uhr |
| Termin: |
vom bis
Termin auf Anfrage |
| Zulassungsvoraussetzung: |
Ausbildung im Alten- und
Krankenpflegebereich |
| Gebühren: |
0.00 € |
| Zusatzinfos: |
Lehrgangsgebühr für ehemalige Kursteilnehmer:
90,00€
Lehrgangsgebühr:
inklusive
Lehrmaterial
Ihr
Vorteil: Das Institut IFL arbeitet
seit über 30 Jahren erfolgreich in den Bereichen Umschulung,
Aus- und Weiterbildung.
Rechtliche
Grundlagen
Der Arzt der stationären
Einrichtung ist grundsätzlich verantwortlich
für Injektionen. Nach sorgfältiger
Prüfung der praktischen Fähigkeiten und
Kenntnisse sowie der Vorlage des Spritzenscheins
kann der betreuende Arzt schriftlich die
Durchführung des subkutanen Spritzens von
Insulin und Heparin auch einer Pflegehilfskraft
übertragen. Der Arzt ist verantwortlich dafür,
dass die Qualifikation zur sachgemäßen
Durchführung seiner Anordnung bei der einzelnen
Pflegehilfskraft vorliegt. Übernimmt die
Pflegehilfskraft diese Aufgabe, ist sie auch verantwortlich für die sachgemäße
Durchführung.
(Zusammenfassung aus Stellungnahmen der Arbeitsgemeinschaft
Deutscher Schwesternverbände und Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe sowie
der AOK Berlin) |
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