Fördervoraussetzungen:
- muss beruflich bedingt sein bzw. unmittelbar damit im Zusammenhang stehen
- Zuschuss vom Finanzamt nach Beendigung Ihrer Weiterbildungsmaßnahme
Steuerlich absetzbar:
Dabei sind nicht nur die Kursgebühren und Arbeitsmittel steuerlich absetzbar, sondern auch viele weitere mit der individuellen Weiterbildung in Zusammenhang stehende Aufwendungen.
- Fahrtkosten zwischen der Arbeit/Wohnung und dem Weiterbildungsort
- Kosten für Lehrgänge, Prüfungsgebühren, Seminare, Kurse, etc.
- Kosten für Arbeitsmittel wie Fachliteratur, Büromaterial, PC, etc.
- Kosten für das Arbeitszimmer zuhause (bis zu 1.250 Euro)
- Fahrtkosten zur Bildungsstätte
- Übernachtungs- und Verpflegungskosten
- Zinsen und Gebühren für Bildungskredite